Strassentransportfachleute transportieren verschiedene Güter. Sie kennen die Transportvorschriften und wissen, wie sie mit der Ware umgehen müssen. Weiter führen sie Wartungs- und Unterhaltsarbeiten an Fahrzeugen durch.
Berufsbild
Strassentransportfachfrauen
und Strassentransportfachmänner auf Stufe EFZ
beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch
folgende Haltungen aus: Sie
analysieren Aufträge, um Transporte kompetent und nachhaltig zu planen. Sie führen schwere Motorwagen mit
Anhängern und transportieren Güter
oder erbringen Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden sicher, wirtschaftlich und umweltgerecht. Sie verstehen die Besonderheiten in
unterschiedlichen Transportbereichen
und erledigen in ihrem Bereich
die speziellen Aufgaben
kompetent, fach- und umweltgerecht. Sie unterhalten und warten
schwere Motorwagen und Anhänger und beheben
einfache Störungen und Pannen. Sie
zeichnen sich aus durch technisches Verständnis und Selbstständigkeit. Sie arbeiten auftragsorientiert gemäss
Kundenauftrag. Im Verkehr verhalten
sie sich korrekt und vorbildlich. Sie setzen bei ihren Arbeiten die
Vorschriften des Umweltschutzes, des
Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.
Dauer und Beginn
Die berufliche
Grundbildung dauert drei Jahre. Inhaberinnen
und Inhabern eines eidgenössischen Berufsattests Strassentransportpraktikerin /Strassentransportpraktiker auf
Stufe EBA wird das erste Jahr der beruflichen
Grundbildung angerechnet. Der Beginn
der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule. Mit dem Lehrvertrag muss dem zuständigen
Berufsbildungsamt ein Zeugnis einer
Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Strassenverkehrsbehörde (des Wohnortskanton) eingereicht werden, das bestätigt, dass die lernende
Person die medizinischen
Voraussetzungen für den Erwerb des Lernfahrausweises erfüllt. Eine lernende Person kann die berufliche Grundbildung
nur beginnen, wenn sie bis am 30.
November des ersten Lehrjahres das Alter von 16 Jahren erreicht haben wird. Bestehen die Lernenden die
praktischen Führerprüfungen der Kategorie B, C
oder CE auch beim dritten Mal nicht, so hat die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner das zuständige kantonale
Berufsbildungsamt zu informieren. Der Lehrvertrag ist aufzulösen.
Bildungsinhalte
Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von
Handlungskompetenzen beschrieben. Die beruflichen Handlungskompetenzen
beinhalten Fachkompetenzen, Metho-
denkompetenzen, Sozial- und Selbstkompetenzen.
Beim Aufbau der beruflichen Handlungskompetenzen arbeiten
alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge.
Handlungskompetenzen
Die Ausbildung
umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nach- stehenden Handlungskompetenzen:
Durchführen von Transporten: Transporte planen und organisieren, Transporte vorbereiten, Güter transportieren, Transportgüter der Kundin oder dem Kunden liefern, Transporte abschliessen, persönliche Arbeits- und Lernprozesse planen und organisieren.
Sicherstellen des Unterhalts, der Sicherheit und des Umweltschutzes: Kontroll- und Unterhaltsarbeiten an Fahrzeugen durchführen, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sicherstellen, den Umweltschutz sicherstellen.
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Berufsfachschule
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